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UTM unterstützt Sie bei der sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Betriebes:
- Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß BGV A1
- Durchführung von Gefährdungsanalysen gemäß ArbSchG § 5 und Dokumentation der Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß ArbSchG § 6 - Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, Maschinen und biologische
Arbeitsstoffe - Gefährdungsanalysen gemäß BioStoffV und Beurteilung von Arbeitsplätzen gemäß der TRBA 211 - Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen - Stellung eines Koordinators bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen gemäß BGR 128
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